Rechtsgebiete

Alles rund ums Immobilienrecht. Kompetent und pragmatisch.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Banken und Bankkunden einerseits und zwischen Kapitalanlegern und Anlageberatern oder Anlageanbietern anderseits. Hierunter fallen Streitigkeiten über den Widerruf von Darlehensverträgen, den Grund und die Höhe von Vorfälligkeitsentschädigungen, die fehlerhafte Anlageberatung, die Kündigung von Bausparverträgen, die Wirksamkeit von Bankgebühren und die Anlegerentschädigung. Wir können hier auf eine langjährige erfolgreiche Expertise zurückgreifen, um Ihr Recht – wenn möglich – außergerichtlich, wenn nötig aber auch gerichtlich durchzusetzen. Beide Rechtsgebiete behandeln beispielsweise folgende Themen:

  • Finanzierung des Erwerbs und der Errichtung von Immobilien,
  • Objektfinanzierung,
  • Echte und unechte Abschnittsfinanzierung
  • Aufnahme und Ablösung von Darlehen und Krediten,
  • Nachrangdarlehen,
  • Schwarmfinanzierung (Crowdfunding),
  • Sicherung von Krediten,
  • Widerruf von Darlehen,
  • Kündbarkeit von Bausparverträgen,
  • Anfall und Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen,
  • Erwerb und Verkauf von Fondsbeteiligungen (Immobilien-, Schiffs- und Medienfonds), Kapitalanlagen und Wertpapieren
  • Genussrechte,
  • Orderschuldverschreibungen,
  • Swaps,
  • Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung oder fehlerhafter Anlagevermittlung,
  • Rückvergütungen („Kick-back“),
  • Rechte und Pflichten auf dem „Grauen Kapitalmarkt“,
  • Fehlerhafte Emissionsprospekte,
  • Anlegerentschädigung,
  • Recht der Bankkonten,
  • Wirksamkeit von Bankgebühren,
  • Zahlungsverkehr,
  • Einlagensicherung.

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