Rechtsgebiete

Alles rund ums Immobilienrecht. Kompetent und pragmatisch.

 Privates Baurecht

Im Laufe eines Bauvorhabens kommt es häufig zu Streitigkeiten unter den am Bau Beteiligten. Eine rechtzeitige Beratung und Begleitung in Rechtsfragen kann das Streitpotenzial verhindern oder zumindest reduzieren. Gute Verträge tragen ebenso dazu bei wie schnelle und kompetente Hilfe in Konfliktfällen. Im privaten Baurecht bieten wir eine umfassende Vertretung und Beratung – wenn möglich außergerichtlich, wenn nötig aber auch gerichtlich zu folgenden Fragen:

  • Bauverträge mit Bauunternehmen (Generalunternehmer, Generalübernehmer, Subunternehmer, Handwerker),
  • Bauträgerverträge,
  • Vergütungsansprüche
  • Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen,
  • Vertragsstrafen wegen Bauzeitverzögerung und Fertigstellungsverzug,
  • Kündigung von Bauverträgen bei Verzug, mangelhafter Leistung, Erfüllungsverweigerung und Insolvenz des Auftragnehmers oder Auftraggebers,
  • Beweissicherung bei Baumängeln und Planungsfehlern (selbständiges Beweisverfahren, Schiedsgutachterverfahren, Beratung bei der Beauftragung von Privatgutachtern).

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen - wir freuen uns, von Ihnen zu hören