Rechtsgebiete

Alles rund ums Immobilienrecht. Kompetent und pragmatisch.

 Maklerrecht

Maklerrecht ist Einzelfallrecht. Die genaue Kenntnis der Rechtsprechung ist deshalb von überragender Bedeutung. Zudem werden Maklerverträge häufig mündlich abgeschlossen, so dass bei Streitigkeiten Beweisprobleme entstehen können.

Eine Reihe von gesetzlichen Verschärfungen – Widerrufsrecht, Bestellerprinzip oder Geldwäschegesetz – haben den Bewegungsspielraum von Maklern außerdem weiter eingeschränkt.

Hier können wir Sie als Makler oder Maklerkunde fachkundig beraten zu

  • dem wirksamen Abschluss von Reservierungs- und Provisionsvereinbarungen,
  • der Ausgestaltung des Widerrufsrechtes,
  • dem Abschluss von (qualifizierten) Alleinaufträgen,
  • der Beachtung des Geldwäschegesetzes,
  • der Formulierung von Maklerklauseln in Kauf- oder Mietverträgen,
  • dem Verhalten während der Vertragsdurchführung,
  • der Doppeltätigkeit des Maklers,
  • einer Verflechtung des Maklers.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen - wir freuen uns, von Ihnen zu hören