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Alles rund ums Immobilienrecht. Kompetent und pragmatisch.

Immobilientransaktionen

Immobilien können eine gute Kapitalanlage sein – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dabei steckt der Teufel häufig im Detail:

Beim Erwerb eines Zinshauses als Anlageobjekt reicht es nicht, nur auf den Kaufvertrag zu schauen. Viel zu oft werden die Gültigkeit und der Inhalt der „mitgekauften“ Mietverträge nicht ausreichend geprüft. Darin verborgene Risiken müssen im Vorfeld erkannt werden – und nicht nur, weil der Ertrag in der Regel den Kaufpreis finanzieren soll. Problematische Mietverhältnisse verursachen häufig Folgekosten (etwa durch Mietausfälle oder Gerichtsverfahren).

Bei der Vermarktung von Eigentumswohnungen im Bauträgermodell müssen die umfangreichen Erwerberschutzvorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) im Kaufvertrag umgesetzt werden. Sie sollen den Käufer vor dem Verlust seiner Anzahlungen schützen – allerdings wird die letzte Rate aber auch gerne zurückgehalten, selbst wenn die Voraussetzungen hierzu nicht vorliegen. Bauträgerverträge unterliegen als Musterverträge in weiten Teilen der engen Kontrolle des AGB-Rechts. Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Formulierung.

Käufer einer Eigentumswohnung treten in eine Gemeinschaft ein, deren festgelegte Regeln für das Zusammenleben sie nicht mehr einseitig ändern können. Erwerber sollten wissen, was auf sie zukommt. Auch hier gilt: Der Kaufvertrag ist nicht alles. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sind weitere Punkte auf der Checkliste.

Darüber hinaus prüfen wir für Sie:

  • Welche Belastungen der Immobilie wie Grundpfandrechte (v.a. Grundschulden) und Reallasten wie Wegerechte, Leitungsrechte oder Nießbrauchsrechte bestehen und welche Auswirkungen sie haben,
  • ob etwa Mängelrechte des Käufers am Gebäude und Grundstück bestehen,
  • wie die Regelungen zur Abnahme des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums gestaltet sind,
  • für welchen Zeitpunkt der Vertrag den Nutzen- und Lastenwechsel vorsieht und welche Folgen dies für den Käufer und den Verkäufer hat,
  • wie der Kaufvertag die Fälligkeit des Kaufpreises bestimmt,
  • Vorkaufsrechte von Mietern oder Gemeinden,
  • alle Fragen der Bezugsfertigkeit und ihre Folgen, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben,
  • inwiefern Sonderwünsche berücksichtigt werden,
  • welche Regelungen zur Erschließung der Immobilie vorgesehen sind,
  • wie der Ratenzahlungsplan gestaltet ist und ob er den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
  • wie die Bauverpflichtungen des Verkäufers beschrieben sind und zu welchen Arbeiten der Verkäufer etwa verpflichtet ist,
  • sämtliche Fragen, die sich etwa zu den Fertigstellungsterminen stellen,
  • die Regelungen, die zu Begehungsrechten während der Errichtung des Gebäudes getroffen wurden.

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