Rechtsgebiete
Alles rund ums Immobilienrecht. Kompetent und pragmatisch.
Wohnungsmietrecht
Mieterschutz und eine beinahe unübersehbare Einzelfallrechtsprechung kennzeichnen das Wohnungsmietrecht. Wir beraten und vertreten Sie
- bei der rechtssicheren Gestaltung von Wohnungsmietverträgen, zum Beispiel
- bei der korrekten Bezeichnung der Mietvertragsparteien und der notwendigen Unterschriften unter dem Mietvertrag (was gerade bei Eheleuten oft vernachlässigt wird),
- bei Klauseln zu befristeten Mietverträgen (die nur bei einem berechtigten Interesse zulässig sind),
- oder zum Kündigungsausschluss und zu Schönheitsreparaturen;
- im laufenden Mietverhältnis zum Beispiel
- zur zeitnahen und korrekten Mahnung bei Mietrückständen (was viel zu oft zu nachlässig gehandhabt wird),
- zu Abmahnungen wegen Vertragsverletzungen (die genau formuliert sein müssen, um eine Kündigung zu ermöglichen),
- bei Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel (der sich bei beinahe jeder Neuauflage ändert),
- bei Modernisierungsankündigungen und Modernisierungsmieterhöhungen (die ohne technischen und rechtlichen Sachverstand kaum wirksam gelingen können),
- oder Betriebskostenabrechnungen, Durchsetzung von Mietforderungen und Betriebskostennachzahlungen;
- zur Beendigung des Mietverhältnisses
- bei der Formulierung und Zustellung rechtssicherer Kündigungen wegen Zahlungsverzuges oder von Kündigungen aus wichtigem Grund oder von Kündigungen wegen Eigenbedarfs;
- nach Beendigung des Mietverhältnisses
- bei der Durchsetzung von Räumungsansprüchen gegen Mieter durch effektive Räumungsklagen, gegen Untermieter und sonstige Dritte durch einstweilige Verfügungen nach § 940a ZPO.
- Daneben gibt es eine Vielzahl von Sonderfragen oder Einzelfallgestaltungen,
- so etwa bei Tod des Mieters, Insolvenz des Mieters, oder der Verwahrlosung der Mietsache („Messies“, Mietnomaden).
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