Das oberste deutsche Zivilgericht hat gerade eine lange umstrittene Rechtsfrage endgültig geklärt. Die Frage nämlich, ob Makler in ihren AGB´s Vereinbarungen über Entgelte für die Reservierung von Immobilien abschließen können. Das geht nach Meinung des BGH nicht. 

Lesen Sie die Pressemitteilung des Gerichtes hier:

Der Bundesgerichtshof – Presse : Pressemitteilungen – Makler können Reservierungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam vereinbaren