Zum 01. Juli 2020 hat unser Partner Kai-Peter Breiholdt die Stellung als „Ombudsmann Immobilien“ für den Immobilienverband Deutschland (IVD) und den Verband Privater Bauherrn (VPB) übernommen. Darum geht es:
Zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer kommt es gelegentlich zu Streitigkeiten, die sich oftmals durch ein klärendes Gespräch beilegen lassen. Gelegentlich erreicht der Streit eine Qualität, die eine andere Vorgehensweise erfordert. Um dem Verbraucher den Weg zu den ordentlichen Gerichten zu ersparen hat der IVD bereits 2008 eine Streitschlichtungsstelle eingerichtet.
Bisher war die Zuständigkeit auf Streitigkeiten zwischen IVD-Mitgliedsunternehmen und Verbrauchern beschränkt. Um den Verbrauchern ein größeres Angebot zu unterbreiten, hat die Schlichtungsstelle in Kooperation mit dem Verband der Privaten Bauherren (VPB) ihre Zuständigkeit auf private Bauvorhaben ausgeweitet. Besteht also eine rechtliche Meinungsverschiedenheit mit dem Werkunternehmer, kann der Ombudsmann IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung tätig werden, sofern der Unternehmer erklärt, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Der Ombudsmann ist zuständig für folgende Angelegenheiten:

  • Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem IVD-Mitgliedsunternehmen
  • Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer aus einem
    • Bauträgervertrag
    • Bauvertrag
    • Grundstückskaufvertrag (Wohnzwecke) oder
    • Kaufvertrag über Wohneigentum

Die Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und Verwaltung ist eine beim Bundesamt für Justiz registrierte Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes.