Blog zum Immobilienrecht

Maklerrecht: Ein Nachweis kann durch einen Makler selbst dann noch erbracht werden, wenn der Kunde das Objekt schon vorher kannte. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde vom Makler zusätzliche Informationen erhält, die den Kunden veranlassen, sich um das Objekt zu bemühen.

Ein Nachweis kann durch einen Makler selbst dann noch erbracht werden, wenn der Kunde das Objekt schon vorher kannte. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde vom Makler zusätzliche Informationen erhält, die den Kunden veranlassen, sich um das Objekt zu bemühen. LG... mehr lesen

Maklerprovision

Kann die Provision auch verdient werden, wenn der Makler seinem Kunden den Namen des Verkäufers/Vermieters nicht nennt? Für das Entstehen eines Maklerlohnanspruches nach § 652 BGB ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Maklerkunde durch den Nachweis in die Lage... mehr lesen

Nachweisleistung des Maklers

Kann von einem Nachweis bereits dann gesprochen werden, wenn der Makler dem Verkäufer, mit dem er eine Provisionsvereinbarung geschlossen hat, einen Interessenten vorstellt, der noch gar nicht fest zum Kauf entschlossen ist? Nach der Rechtsprechung des... mehr lesen