Blog zum Immobilienrecht

Maklerrecht: Ein Nachweis kann durch einen Makler selbst dann noch erbracht werden, wenn der Kunde das Objekt schon vorher kannte. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde vom Makler zusätzliche Informationen erhält, die den Kunden veranlassen, sich um das Objekt zu bemühen.

Ein Nachweis kann durch einen Makler selbst dann noch erbracht werden, wenn der Kunde das Objekt schon vorher kannte. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde vom Makler zusätzliche Informationen erhält, die den Kunden veranlassen, sich um das Objekt zu bemühen. LG... mehr lesen

Wertsicherungsklausel

Kann der Gewerberaummieter bei Vereinbarung einer unwirksamen Wertsicherungsklausel die überzahlte Miete zurückverlangen? Unter der Geltung des Währungsgesetzes (bis 1999) war für die Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel die Genehmigung der Landeszentralbank... mehr lesen