Blog zum Immobilienrecht

Fristsetzung: Reicht es aus, im Fristsetzungsschreiben den anderen zu „umgehenden“ oder „unverzüglichen“ Handeln aufzufordern oder muss man einen bestimmten Endtermin benennen?

Geht in Vertragsverhältnissen etwas schief, so muss man den Vertragspartner in der Regel erst zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen auffordern. Erst danach kann man selbst tätig werden und die entstehenden Kosten als Schadensersatz berechnen. Das... mehr lesen