Einige Jahre war relative Ruhe, nachdem sich herumgesprochen hatte, dass ein Eintrag in eine  „Handelsregister- oder Gewerbe-Auskunft-Zentrale“ und ähnliche „Verzeichnisse“ nur ein völlig nutzloser und überteuerter „Dienst“ war. Jetzt wird dieselbe Masche neu aufgelegt. Gerade auch Immobilienunternehmen und Hausverwaltungen scheinen im Focus der „Anbieter“ zu stehen: Dubiose Unternehmen geben sich einen „offiziellen“ Anstrich und täuschen eine angebliche Dringlichkeit vor. Ganz versteckt im Text steht dann, dass der Eintrag jährlich 498,- € kostet und eine Festlaufzeit von drei Jahre besteht. Wie das aussieht, sehen sie hier: Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale

Nach dem ersten Fax mit dem Duktus „Dringend und Wichtig“ erhält der Empfänger in der Folge zeitnah immer wieder Faxe, die ihn drängen, das jetzt endlich zu tun.

WICHTIG: Wenn Sie ein solches Fax bekommen, informieren Sie alle Mitarbeiter darüber, dass das ignoriert werden kann: Sie müssen sicherstellen, dass nicht versehentlich so ein Unfug bestellt wird. Es gibt leider immer wieder Fälle, in denen ein verunsicherter Mitarbeiter einen solchen Eintrag bestellt oder die Geschäftsführung das in der Hektik des Alltags versehentlich einfach unterschreibt.

Die gute Nachricht ist: Auch wenn Sie darauf hereingefallen sind, stehen die Chancen durchaus gut, dass Sie nichts oder wenigstes nicht alles zahlen müssen: Wehrt man sich mit Anwaltsschreiben dagegen, kommen immer wieder neue „Kulanzangebote“, bei denen vorgeschlagen wird, den Vertrag aufzuheben, wenn ein Teilbetrag bezahlt wird. Lustigerweise werden die oft immer billiger, je öfters man sie ignoriert…

Und wer noch Zweifel haben sollte, ob das vielleicht doch sinnvoll sein könnte: Das Unternehmen hält selbst die Anforderungen der DSGVO und des BDSG gar nicht ein!

Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/dsgvo/warnung-vor-fax-der-datenschutzauskunft-zentrale-169478.html

 Rechtsanwalt Johannes Hofele  Fachanwalt für Steuerrechtvon Rechtsanwalt Johannes Hofele,
Fachanwalt für Steuerrecht
Breiholdt Rechtsanwälte