von Kai-Peter Breiholdt | 21. Feb 2007 | Grundstücksrecht
Der Staat hat seine Gerichte so auszustatten, dass sie die anstehenden Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung abschließen können. Die Erfüllung dieser Verpflichtung kann den Justizbehörden insgesamt als drittgerichtete Amtspflicht obliegen. Wird durch eine... mehr lesen